Zentralvorstand
Die Legislative
Unser oberstes Organ ist der Zentralvorstand. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sektionen (inklusive swimsa) zusammen. Diese können je nach Anzahl ihrer Aktivmitglieder zwei oder drei Delegierte an die Sitzungen entsenden und verfügen über zwei bis sieben Stimmen.
Der Zentralvorstand wählt jeweils für eine zweijährige Amtsperiode die Präsidentin/den Präsidenten sowie die Mitglieder des Geschäftsausschusses. Auf Vorschlag der Sektionen bestimmt er auch unsere Delegierten für die Ärztekammer der FMH. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören:
- die Genehmigung von Budget und Rechnung,
- die Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
- Anpassungen der Statuten,
- Beschlüsse zu politischen Aktivitäten,
- weitere Grundsatzentscheide.
In der Regel tagt das Gremium zweimal im Jahr – jeweils im Frühling und im Herbst am Sitz des Dachverbands in Bern.
Geschäftsausschuss
Die Exekutive
Der Geschäftsausschuss besteht aus dem Präsidium (Präsidentin/Präsident und Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten) und mindestens drei ordentlichen Mitgliedern. Er führt – unter Berücksichtigung der Entscheide des Zentralvorstands – zusammen mit dem Zentralsekretariat die laufenden Geschäfte.
Die Aufgaben des Geschäftsausschusses, der in der Regel einmal monatlich in Bern tagt, sind in Ressorts aufgeteilt.
Mitglieder:
Dr. med. Nora Bienz, Vizepräsidentin (bis April 2024 im Urlaub)
Leitung Ressort Arbeitsbedingungen