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Zulassungssteuerung

Um das geht’s

Wieviel Freiheit für Ärztinnen und Ärzte?

Wir haben uns für unsere Mitglieder lange gegen eine Zulassungssteuerung gewehrt. Doch am politischen Willen, entsprechende und zunehmend schärfere Regeln zu schaffen, sind weder wir noch die FMH vorbeigekommen.

Die vom Parlament im Sommer 2020 verabschiedete Lösung, die seit Juli 2021 in Kraft ist, ist ein Kompromiss, den wir als insgesamt akzeptabel erachten. Mit der Zulassungssteuerung müssen Ärztinnen und Ärzte gewisse Bedingungen erfüllen, wenn sie ihre Tätigkeit zulasten der Grundversicherung ausüben wollen. Zwei der Bedingungen unterstützen wir vollumfänglich. Sie sind wie folgt definiert:

  1. drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin;
  2. eine hohe Sprachkompetenz, die vor Berufsantritt mit einer Prüfung in der Schweiz nachzuweisen ist. Ausnahmen gelten für Personen mit schweizerischer gymnasialer Maturität oder Staatsexamen in der Amtssprache der Tätigkeitsregion.

Nach zähem Ringen und mehreren Anläufen steht das nun so im Gesetz – ein Erfolg, auch wenn für Punkt 1 (dreijährige Tätigkeit) bei einer Unterversorgung in einzelnen Fachgebieten Ausnahmen möglich sind (KVG Art. 37 Abs 1bis).

Dank dieser zwei Kriterien werden neue Ärztinnen und Ärzte mit unserem Gesundheitssystem vertraut. Sie sind fähig, sich im Job präzise zu verständigen, eine umfassende Anamnese durchzuführen sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu verstehen und wiederzugeben.

Höchstzahlen mit vielen negativen Nebenwirkungen

Das dritte Element der Zulassungsteuerung, die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte, die in einer bestimmten Region und einem bestimmten Fachgebiet zulasten der Grundversicherung tätig sein dürfen, sehen wir aber kritisch. Die entsprechenden Regeln sind in der Höchstzahlenverordnung, und der Verordnung über die regionalen Versorgungsgrade, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind, definiert. Konkret können die Kantone einen Zulassungsstopp für neue Ärztinnen und Ärzte verhängen, wenn in einem Fachgebiet die definierte Höchstzahl erreicht ist. In mindestens einem Fachgebiet und für eine Region müssen sie dies tun.

Die Datenbasis für die Berechnung der Höchstzahlen ist jedoch ungenau und beruht primär auf Schätzungen – auf dieser Grundlage fallen aber weitreichende Entscheide. Die Einschränkung der Wahlfreiheit von Ärztinnen und Ärzte bezüglich Spezialisierung und Niederlassung mag teilweise notwendig werden, es gilt aber die zahlreichen Nebenwirkungen zu beachten. Eine Facharztausbildung dauert oft mehr als sechs Jahre. Ändern sich in diesem Zeitraum die Bestimmungen, ist das für die Betroffenen einschneidend. Die Karriereplanung in den Spitälern wird erschwert, da mit einem Zulassungsstopp Staus entstehen können. Erfahrene Ärztinnen und Ärzte bleiben länger als üblich im Spital, wenn der Weg in die freie Praxis versperrt ist. Junge Assistenzärztinnen und -ärzte können nicht nachrücken, was längerfristig womöglich zu einer Reduktion der Weiterbildungsstellen führt. Ein weiterer zu befürchtender Nebeneffekt ist der Markt für Zulassungen, der entstehen kann. Ohne geeignete Gegenmassnahmen kann die Verknappung dazu führen, dass Zulassungen gehandelt werden. Dies erschwert jungen, weniger finanzstarken Personen den Weg in die Praxis.

Immerhin bleibt den Kantonen viel Spielraum. Sie haben die Möglichkeit, die Versorgung zu sichern. Der vsao und seine Sektionen beobachten die entsprechenden Schritte der Kantone genau und setzen sich für eine zurückhaltende Festsetzung der Höchstzahlen ein.

Die vsao-Stellungnahmen zur Zulassungssteuerung