Papier ist mehr als geduldig
Unser Credo
Die ärztliche Weiterbildung muss gut und bezahlbar sein. Wir wollen für unsere Mitglieder aber noch mehr: Chancengleichheit schon zu Beginn und erst recht auf den höheren Sprossen der Karriereleiter. Gerade auch für Teilzeitarbeitende. Und eine freie Wahl der Fachrichtung.
Dabei erzielen wir immer wieder Fortschritte. Zum Beispiel im Vorstand des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF). Auf unseren Antrag hin muss jede Weiterbildungsstätte neu in ihrem Weiterbildungskonzept bestätigen, dass sie Assistenzärztinnen und -ärzten pro Woche mindestens 4 Stunden strukturierte Weiterbildung anbietet. Und junge Ärztinnen und Ärzte können ihre gesamte Weiterbildung seit 1. Juli 2020 in Teilzeit absolvieren. Zudem wird jetzt auch ein Jahr Weiterbildung mit einem Beschäftigungsgrad unter 50 Prozent anerkannt – sofern es mindestens 20 Prozent sind.
Was zeigt: Durch unsere Mitarbeit in Fachgremien bewirken wir, dass Papier zur Weiterbildung nicht einfach geduldig und ein Tiger ist – den Worten müssen Taten folgen. Aber dafür braucht es für Sie als junge Ärztin und junger Arzt saubere schriftliche Grundlagen.
Wir sagen, worauf es dabei ankommt.
Weiterbildungskonzepte
Was gehört rein?
Jede Weiterbildungsstätte erarbeitet ein Weiterbildungskonzept. Es dokumentiert die Vermittlung der Lerninhalte des jeweiligen Weiterbildungsprogramms, dies sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Die Konzepte bieten den Assistenzärztinnen und -ärzten somit gute Anhaltspunkte dafür, was sie in der Weiterbildung erwartet.
Gemäss Art. 41 Abs.1 der Weiterbildungsordnung (WBO) wird im Weiterbildungskonzept
a) die Maximalzahl der möglichen Weiterbildungsplätze definiert und die Zahl der fachspezifischen und fachfremden Weiterbildungsstellen festgelegt. Diese muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Menge der für die Weiterbildung verfügbaren Patientinnen und Patienten stehen;
b) ein den jeweiligen Anforderungen angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl weiterzubildender Personen und der Anzahl Weiterbildnerinnen und -bildner (Tutorinnen und Tutoren) festgelegt und begründet;
c) das Weiterbildungsanbot realistisch und nachvollziehbar beschrieben, insbesondere die Ziele, die eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung während eines Jahres erreichen kann;
d) aufgezeigt, wie, durch wen, wann und wo die im Weiterbildungsprogramm geforderten praktischen und theoretischen Weiterbildungsinhalte vermittelt werden;
e) die Vermittlung der Weiterbildungsinhalte für fachfremde Kandidierende (insbesondere Hausärztinnen-/ärzte) gesondert umschrieben;
f) die Kooperation mit anderen Weiterbildungsstätten im Bereich der Weiterbildung aufgezeigt (Weiterbildungsverbund oder Weiterbildungsnetz);
g) die Durchführung von jährlich mindestens vier Arbeitsplatz-basierten Assessments geregelt (z. B. Mini-CEX, DOPS);
h) festgehalten, ob und wie die allgemeinen Lernziele vermittelt werden. Spezielle Beachtung ist denjenigen Lernzielen zu schenken, die sich mit Ethik, Gesundheitsökonomie, Pharmakotherapie, Patientensicherheit und Qualitätssicherung beschäftigen;
i) vermerkt, ob ein klinikeigenes (bzw. abteilungseigenes, institutseigenes), ein spitaleigenes oder ein durch die Fachgesellschaft bereitgestelltes Meldewesen für Fehler vorhanden ist (z.B. Critical Incidence Reporting System, CIRS);
j) bestätigt, dass den Assistenzärztinnen und -ärzten der Besuch der im Programm geforderten Kongresse und Kurse im Rahmen der Arbeitszeit ermöglicht wird;
k) bestätigt, dass den Assistenzärztinnen und -ärzten strukturierte Weiterbildung im Umfang von mindestens 4 Stunden pro Woche angeboten wird.
Die Konzepte sind im SIWF-Register der anerkannten Weiterbildungsstätten publiziert und einsehbar.
Weiterbildungsverträge
Was steht drin?
Die Weiterbildungsordnung (WBO) schreibt in Art. 41 Abs. 3 vor, dass jede anerkannte Weiterbildungsstätte mit jeder Inhaberin/jedem Inhaber einer Weiterbildungsstelle einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschliesst. Im Vertrag sind die zu vermittelnden Lerninhalte konkret umschrieben (Lernzielvereinbarung). Das SIWF stellt auf seiner Website einen Muster-Weiterbildungsvertrag zur Verfügung. Die vereinbarten Lernziele und Bedingungen können entweder direkt in den Arbeitsvertrag integriert oder diesem als Anhang beigefügt werden.
Was ist eine «strukturierte Weiterbildung»? (Dokument SIWF)