Suche

Reduktionen

Reduktionsantrag

Um eine Reduktion des Mitgliederbeitrages zu erhalten, füllen Sie bitte dieses Formular bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres aus. Verspätete Anträge können nicht mehr für das laufende Rechnungsjahr berücksichtig werden. Bei Beitritt nach dem 31. Januar muss der Antrag spätestens einen Monat nach Beitrittsdatum eingereicht werden. Der Antrag gilt für die Beiträge an den Dachverband wie auch an die Sektion.

Reduktionen werden aus administrativen Gründen basierend auf einem einzigen Kriterium gewährt. Bitte wählen Sie das Zutreffendste aus.

Wählen Sie hier ihr Reduktionskriterium aus.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Selbstdeklaration mit kurzer Begründung im Feld «Weitere Erläuterungen / Anmerkungen». Mit dem Absenden des Formulars bestätigt das Mitglied die Richtigkeit der gemachten Angaben. Der vsao behält sich vor, stichprobeweise zusätzliche Belege zu verlangen. Das Gesuch muss jährlich neu gestellt werden.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Unterlagen beim ersten Antrag: Kopie der Arbeitsplatzbestätigung/geschwärzter Arbeitsvertrag zwingend auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch. Das Gesuch muss einmal für die gesamte Dauer des Aufenthaltes eingreicht werden, sofern die Unterlagen diese Dauer bestätigen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Unterlagen (nur bei Frühpensionierung): Kopie Rentenbescheinigung PK (Betrag kann unkenntlich gemacht werden) oder andere Bestätigung, dass der Beruf aufgegeben wurde. Das Gesuch muss nur einmal gestellt werden.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Kopie der Rentenverfügung oder der Bestätigung der IV. Das Gesuch muss nur einmal für die gesamte Dauer eingereicht werden, sofern die Unterlagen diese Dauer bestätigen.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Härtefälle, die in keine der anderen Kategorien fallen. Beispiel: die Lohngrenze von CHF 50 000.- (brutto) wird knapp überschritten und das Mitglied befindet sich in einer aussergewöhnlichen familiären Situation. Sofern eine Bestätigung beigelegt werden kann, die die Dauer der Situation belegt, muss das Gesuch nur einmalig gestellt werden, ansonsten jährlich.

Um eine Reduktion des Mitgliederbeitrages zu erhalten, füllen Sie bitte dieses Formular bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres aus. Verspätete Anträge können nicht mehr für das laufende Rechnungsjahr berücksichtig werden. Bei Beitritt nach dem 31. Januar muss der Antrag spätestens einen Monat nach Beitrittsdatum eingereicht werden. Der Antrag gilt für die Beiträge an den Dachverband wie auch an die Sektion.

Reduktionen werden aus administrativen Gründen basierend auf einem einzigen Kriterium gewährt. Bitte wählen Sie das Zutreffendste aus.