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Beitritt

Anmeldung

Herzlich willkommen!

Sie möchten bei uns Mitglied werden? Das freut uns – und ist ganz einfach: kurz das Online-Formular ausfüllen, abschicken – und schon sind Sie bei uns dabei!

Sie möchten nur bei der FMH Mitglied werden? Dann tun Sie dies am besten direkt bei der FMH .

Es gibt viele gute Gründe für Ihren Beitritt:

Arbeitsrecht

Laufbahn/Arbeitsbedingungen

  • Laufbahnplanung: kostenlose Teilnahme am jährlichen medifutureKongress
  • Weiterbildung: Broschüren und Bewertungsplattformen
  • Dienstplanung: kostenlose Beratung
  • Future Women Physicians: Workshop zur Karriereberatung von Ärztinnen
  • NEXT LEVEL Workshop: Vorbereitung auf die erste Stelle als Oberärzt:in

Vereinbarkeit Beruf und Familie/Privatleben

  • Telefoncoaching zur beruflichen und familiären/privaten Situation (Fachstelle UND)
  • Leitfaden mit Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit in Spitälern

Politisches Engagement

  • Engagement für zeitgemässe Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen
  • Information und Unterstützung bei der Umsetzung der 42+4-Stunden-Woche
  • Einsatz für Reduktion der Bürokratie
  • Planetary Health für ein nachhaltiges Gesundheitswesen

Und genauso wichtig:

  • aktuelle Informationen zu wichtigen vsao-Themen
  • unser politischer Einsatz für Ihre Anliegen
  • Schlichtungsstelle und Standeskommission als Anlaufstellen bei Verstössen gegen die ärztlichen Standesregeln
  • attraktive Versicherungen bei mediservice vsao-asmac
  • unsere Verbandszeitschrift «vsao Journal»
  • Kostenlose Webinare zum Arztberuf für Studierende 

Fragen und Antworten

Und falls genau Ihr Anliegen in der Liste fehlt: Kontaktieren Sie uns! 

Ja, das ist sinnvoll. So werden Sie mit den richtigen Informationen bedient. Um die Sektion zu wechseln, genügt eine kurze Mitteilung an unser Zentralsekretariat (per Post, mittels Mutationsformular oder per E-Mail).

Nein. Mitglieder im Ausland können aber einen Antrag auf eine Reduktion des Mitgliederbeitrags stellen (Reduktionsformular).

Gemäss den FMH-Statuten ist es für FMH-Mitglieder obligatorisch, einer Basisorganisation anzugehören. Für die angestellten Ärztinnen und Ärzte ist das typischerweise der vsao.

Aktivmitglieder sind bei uns Personen mit schweizerischem oder gleichwertigem Arztdiplom, die in einem Angestelltenverhältnis eine Tätigkeit im Gesundheitswesen ausüben, und Studierende der Medizin, die der swimsa angehören. Als Passivmitglieder führen wir selbständig erwerbende und pensionierte Ärztinnen und Ärzte.

Ja. Wir bieten via unsere Dienstleistungsorganisationen (mediservice vsao-asmac, medpension vsao asmac und vorsorgestiftung vsao) auch für Ärztinnen und Ärzte mit Praxis interessante Dienstleistungen.

Ja. Es gibt eine spezielle, kostenlose Mitgliederkategorie für Studentinnen und Studenten der Medizin. Sie profitieren von der ganzen Dienstleistungspalette des vsao und der vsao-Dienstleistungsorganisationen.

Er besteht aus einem Anteil für Ihre Sektion und einem Anteil für den Dachverband. Für seine Berechnung spielt zudem eine Rolle, ob Sie Aktiv- oder Passivmitglied sind.

Der Beitrag für den Dachverband wird für Aktiv- und Passivmitglieder vom Zentralvorstand festgelegt. Er dient der Finanzierung der standespolitischen Arbeit und von Projekten des Gesamtverbands.

Die Sektionen legen ihre jeweiligen Beiträge eigenständig fest.

Wenn Sie unserem Verband bis 30. Juni eines Kalenderjahrs beitreten, wird der ganze Mitgliederbeitrag in Rechnung gestellt, beim Beitritt ab 1. Juli die Hälfte. Diese Regelung gilt sowohl für den Sektionsbeitrag als auch für jenen des Dachverbands. Wir führen zudem das Inkasso des Mitgliederbeitrags von mediservice vsao-asmac durch.

Unter klar definierten Voraussetzungen kann der Mitgliederbeitrag des Dachverbands im Einzelfall reduziert werden (Art. 13 vsao-Statuten). Die Ausführungsbestimmungen hierzu sind in Art. 7.2 der Geschäftsordnung festgelegt. Ein Gesuch für die Reduktion bzw. den Erlass des Mitgliederbeitrags ist in der Regel jeweils jährlich und schriftlich bei unserem Zentralsekretariat einzureichen, dies bis spätestens am 31. Januar des laufenden Jahres. Ausnahme: Für Beitritte nach Ende Januar gilt eine Frist von einem Monat nach Beitrittsdatum.

Über die Gesuche entscheidet das Zentralsekretariat. Die Reduktion der Mitgliederbeiträge der Sektionen liegt in deren Kompetenz. Die Sektionen können diese jedoch an den Dachverband delegieren. Das Antragsformular mit den Reduktionsmöglichkeiten finden Sie hier.

Die vsao-Rechnung, die jeweils im Januar verschickt wird, betrifft die vsao-Mitgliedschaft (Dachverband, Sektion und Inkasso-Beitrag für mediservice vsao-asmac).

Alle Mitglieder, welche den vsao als Basisorganisation für ihre FMH-Mitgliedschaft gewählt haben, erhalten nach der Bezahlung des vsao-Beitrags spätestens im März eine zweite Rechung für die FMH-Mitgliedschaft. Der vsao fungiert für die FMH als Inkassostelle.

Der Austritt aus dem vsao ist nur per Ende eines Kalenderjahrs möglich und muss schriftlich erfolgen.

Beim Wechsel der Basisorganisation für die FMH-Mitgliedschaft kann jedoch ein Austritt unter dem Jahr beantragt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Der Antrag muss im gleichen Jahr erfolgen, wie der Eintritt in die neue Basisorganisation erfolgt. Später eintreffende Anträge bewirken einen Austritt aus dem vsao per Ende des laufenden Jahrs.
  • Dem Antrag ist eine schriftliche Bestätigung der kantonalen Ärztegesellschaft über die Mitgliedschaft bei dieser beizulegen.
  • Der Austritt erfolgt per Ende des Quartals, in dem der fristgerechte Kündigungsantrag eingereicht wurde.
  • Allfällige Rückerstattungen bereits geleisteter Mitgliederbeiträge erfolgen per Austrittsdatum.

Ja. Bei einem Sektionswechsel bis 31. Januar des Kalenderjahrs wird Ihnen der Sektionsbeitrag der neuen Sektion in Rechnung gestellt. Erfolgt der Sektionswechsel nach dem 31. Januar, ist der Sektionsbeitrag der alten Sektion zu bezahlen. Im folgenden Kalenderjahr wird dann der Sektionsbeitrag der neuen Sektion in Rechnung gestellt. Die Mitgliedschaft in der neuen Sektion besteht jedoch bereits ab der Zuteilung zu dieser.

In einem solchen Fall braucht es bei beiden Verbänden ein neues Beitrittsgesuch. Das nicht bezahlte Jahr wird bei der FMH nicht angerechnet.

Wohnort in der Schweiz:
Postkonto 30-18728-9

Wohnort im Ausland:
IBAN Nr. CH98 0900 0000 3001 8728 9
SWIFT/BIC Code: POFICHBEXXX
Adresse:
SWISS POST
PostFinance
Nordring 8
CH-3030 Bern

Bitte geben Sie bei sämtlicher Korrespondenz bzw. bei allen Zahlungen die Mitgliedernummer und den Namen an.

Wohnort in der Schweiz:
Postkonto 30-440327-1

Wohnort im Ausland:
IBAN Nr. CH24 0900 0000 3044 0327 1
SWIFT/BIC Code: POFICHBEXXX
Adresse:
SWISS POST
PostFinance
Nordring 8
CH-3030 Bern

Bitte geben Sie bei sämtlicher Korrespondenz bzw. bei allen Zahlungen die Mitgliedernummer und den Namen an.

Als Mutationsmeldung genügt eine kurze Mitteilung an unser Zentralsekretariat (per Post, mittels Mutationsformular oder per E-Mail).

Weiterführende Informationen

Sie haben noch andere Fragen zur Mitgliedschaft? Dann könnten Sie auf diesen Seiten fündig werden.