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Schlichtungsstelle und Standeskommission

Beschwerden

Die Schlichtungsstelle

Eine gütliche Einigung: Das ist das Ziel unserer Schlichtungsstelle. Sie wird bei Beschwerden gegen vsao-Mitglieder wegen Verstössen gegen die ärztlichen Standesregeln aktiv.

Die Schlichtungsstelle ist in solchen Fällen meist die erste Anlaufstelle. Als unabhängige Beratungs- und Vermittlungsinstanz untersteht sie der Geheimhaltung. Bei der Behandlung von Beschwerden wählt sie den situativ besten Weg. Dies kann ein Kontakt mit der angezeigten Person sein oder auch ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten. Kommen die Parteien zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige an unsere Standeskommission (siehe unten).

Einsitz in der Schlichtungsstelle haben ein Arzt und eine Ärztin, die vsao-Aktivmitglieder sind. Ein weiterer Arzt und eine weitere Ärztin übernehmen bei Bedarf die Stellvertretung. Ihnen zur Seite steht die juristische Sekretärin der Standeskommission.

Beschwerden können mittels einfachem Kontaktformular oder per E-Mail bzw. Brief bei unserem Zentralsekretariat eingereicht werden (Postadresse: Bollwerk 10, Postfach, 3001 Bern).

Mitglieder:

Dr. med. Sergio Sesia

Dr. med. Gerlinde Heil

Dr. med. Christiane Arnold Ferrari (Vertretung)

Dr. med. Leonhard Sigel (Ersatzmitglied)

Dr. med. Alexandra Filips (Ersatzmitglied)

Yvonne Stadler-Niederer (juristische Sekretärin)

Anzeigen

Die Standeskommission

Auch unsere Standeskommission befasst sich mit Verstössen von vsao-Mitgliedern gegen die ärztlichen Standesregeln. Ihre Tätigkeit geht aber weiter als die der Schlichtungsstelle: Die Kommission ahndet standeswidriges Verhalten. Sie will so die Qualität der ärztlichen Tätigkeit sicherstellen und das Ansehen des Arztberufs wahren.

Das Gremium besteht aus fünf Richterinnen und Richtern, unterstützt durch unsere juristische Sekretärin. Die Richterinnen und Richter müssen zwingend Ärztinnen und Ärzte sowie vsao-Aktivmitglieder sein. Die Standeskommission ist von den übrigen Verbandsgremien unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Für eine Untersuchung braucht es eine Anzeige. Ein Verstoss gegen die Standesregeln kann Sanktionen nach sich ziehen. Diese reichen vom Verweis über eine Busse oder eine Mitteilung an die zuständige Gesundheitsdirektion bis zum Verbandsausschluss. Gegen solche Entscheide kann unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde bei der Standeskommission der FMH eingelegt werden.

Anzeigen sind schriftlich beim Zentralsekretariat des vsao Schweiz, Bollwerk 10, Postfach, 3001 Bern zuhanden unserer juristischen Sekretärin einzureichen. Sie werden immer vertraulich behandelt.

Mitglieder:

Dr. med. Reto Thomasin (Präsident)

Dr. med. Helen Manser (Co-Vizepräsidentin)

Agathe Greiser Evain (Co-Vizepräsidentin)

Dr. med. André Zumwald (Ersatzrichter)

Yvonne Stadler-Niederer (juristische Sekretärin)