Gilt Umkleiden als Arbeitszeit? Zu dieser Frage hat die vsao-Sektion Bern nun mit den kantonalen Spitälern und Kliniken eine Lösung gefunden. Ab 1. April 2020 erhalten alle Mitarbeitenden bei einem Vollzeitpensum eine monatliche Zulage von 50 Franken (Insel Gruppe: 60 Franken). Voraussetzung ist, dass das Umkleiden auf Weisung der Arbeitgeberin vor Dienstbeginn im Betrieb und ausserhalb der Arbeitszeit erfolgen muss. (Bild: pix4U/Adobe Stock)
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